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Wichtiger Hinweis:

In jedem unserer Reiseländer gelten, auf Grund der COVID-19-Pandemie, landesspezifisch derzeit verschiedene Hygienevorschriften und Bestimmungen (u.a. auch Nachweispflichten zu Impfung, Genesung oder Tests), die sich ggf. auch kurzfristig ändern können. Auch die Einreisebestimmungen können sich aktuell jederzeit kurzfristig ändern. Aus diesem Grunde haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen für Ihre RSD-Reise unter https://www.rsd-reisen.at/sicherreisen/ zusammengestellt. Die Informationen werden selbstverständlich regelmäßig geprüft und aktualisiert. Bitte prüfen Sie zusätzlich vor Ihrer Abreise auch die Webseite des Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/).

Staatsform:

Estland, Lettland & Litauen: Republik, Parlamentarische Demokratie

Hauptstadt:

Estland: Tallinn | Lettland: Riga | Litauen: Vilnius

Sprache:

Estland: Estnisch (einzige offizielle Sprache), Russisch (Verkehrssprache in Regionen, in denen die russischsprachige Bevölkerung dominiert, besonders im Nordosten)
Lettland: Lettisch (einzige Amtssprache), Russisch weit verbreitet
Litauen: Litauisch

Klima:

Estland: maritim bis mäßig kontinental, sehr lange Winter, kühle Sommer
Lettland: gemäßigt, aber mit beträchtlichen Temperaturschwankungen: Sommer warm, Winter sehr lang mit extremen Minusgraden bis -30°C
Litauen: gemäßigt kontinental

Ortszeit:

Estland, Lettland & Litauen: ganzjährig MEZ +1 Stunde

Elektrizität:

220 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. Ein Adapter wird nicht benötigt.

Telefonieren:

Für Telefonate nach Österreich ist die Länderkennzahl 0043 vorzuwählen. Bei Anrufen ins Zielgebiet wählen Sie bitte die Ländervorwahl des jeweiligen Landes vorweg:
Estland: 00372 | Lettland: 00371 | Litauen: 00370
Vor der Ortsvorwahl entfällt jeweils die Null.

Währung:

Estland, Lettland & Litauen: Währung ist der Euro.

Banken/Kreditkarten:

Estland, Lettland & Litauen: Der Geldumtausch kann am Bankschalter und in Wechselstuben stattfinden. Die Banken haben Mo-Do 09.30-17.00 Uhr und Fr 09.30-16.00 Uhr geöffnet (Variationen sind möglich). Die bargeldlose Zahlung ist weit verbreitet und selbst die Bankomatkarte wird oft als bargeldloses Zahlungsmittel im Land akzeptiert. Dank des Euro als Landeswährung wird kein Auslandseinsatzentgelt bei der bargeldlosen Bezahlung berechnet. Geldabheben ist in den Städten an Automaten mit dem Maestro-Logo problemlos mit Bankomat- und Kreditkarte möglich. Allerdings erheben die Hausbanken eine Gebühr für das Abheben mit der Bankomatkarte. Eine verbindliche Auskunft über die Höhe kann nur die Hausbank erteilen, sie liegt jedoch meist zwischen 5,– und 10,– €.

Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige:

Die Einreise für österreichische Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

ReisedokumenteEinreise möglich
ReisepassJa, muss gültig sein
Cremefarbiger NotpassJa, muss gültig sein
PersonalausweisJa, muss gültig sein
vorläufiger PersonalausweisJa, muss gültig sein

Hinweis: Reisende sind verpflichtet, jederzeit ein gültiges Ausweisdokument mit sich zu führen. Eine Kontrolle ohne Ausweisdokumente führt zu hohen Bußgeldstrafen. Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Staats-angehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.

Zollvorschriften:

Estland: Die zollrechtlichen Vorschriften für Reisende lehnen sich weitgehend an die in vielen europäischen Staaten üblichen Regelungen an. Aus Nicht-EU-Staaten (Achtung bei Einreise aus Russland!) dürfen 40 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 50g loser Tabak eingeführt werden. Die Ausfuhr von künstlerisch oder historisch bedeutsamen, vor 1946 geschaffenen Objekten unterliegt Beschränkungen. Estland ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Die Einfuhr von bestimmten Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie von daraus gewonnenen Produkten ist daher verboten und strafbar. Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei der Einreise. Die Vorlage der entsprechenden Waffentragegenehmigungen ist erforderlich.
Lettland & Litauen: Die Ausfuhr von künstlerisch oder historisch bedeutsamen, vor 1947 geschaffenen Objekten unterliegt Beschränkungen. Die Aus- und Einfuhr von Devisen ab einem Gegenwert von 10.000,– € muss beim Zoll deklariert werden. Aus einem anderen EU-Mitgliedstaat können zum persönlichen Verbrauch im Rahmen einer Besuchs- und Geschäftsreise folgende Waren abgabefrei mitgeführt werden:
• 800 Zigaretten
• 400 Zigarillos
• 200 Zigarren
• 1 kg Tabak
• 10 l hochprozentiger Alkohol
• 90 l Wein
• 110 l Bier
• 20 l mit Alkohol angereicherter Wein (z.B. Port, Sherry u.ä.)
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft des jeweiligen Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Österreich können Sie auf der Website des österreichischen Zolls www.bmf.gv.at/zoll noch einmal separat einsehen oder telefonisch erfragen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise:

Estland, Lettland & Litauen: Es bestehen derzeit keine landesspezifischen Sicherheitshinweise. Für Urlaubsreisende und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird die Reiseregistrierung des Außenministeriums ausdrücklich empfohlen (www.reiseregistrierung.at).

Allgemeine Reiseinformationen:

Estland & Lettland: Die Kleinkriminalität (Handtaschendiebstahl etc.) konzentriert sich insbesondere auf die Hauptstädte. Nicht benötigte Ausweisdokumente sollten gegebenenfalls im Hotelsafe zurückgelassen werden, um Diebstahl vorzubeugen und etwaige weitere Reisepläne nicht zu gefährden. Fertigen Sie eine Kopie aller Dokumente und Karten und eine Liste von Rufnummern zur Kartensperrung an und bewahren Sie diese getrennt von den Wertgegenständen auf. Fußgänger und Rollstuhlfahrer sind verpflichtet, bei schlechter Sicht und während der Dunkelheit sowohl innerhalb als auch außerhalb von Ortschaften so genannte Reflektoren bzw. eine Lichtquelle zu tragen, damit sie besonders für Autofahrer besser sichtbar sind. Fußgänger müssen diese Reflektoren (auch Katzenaugen genannt) an der Oberbekleidung anbringen.
Litauen: Im Grenzgebiet Litauen-Russland (Kurische Nehrung, Gebiet Kaliningrad) ist die ca. 4 km lange Grenze nicht mit einem durchgehenden Zaun markiert. Erhöhte Grenzzeichen im Dünenbereich markieren den Grenzverlauf auf 1,8 km Länge.
Wer die Grenze von Litauen aus (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei rechnen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften:

Estland, Lettland & Litauen: Jeglicher Umgang mit Drogen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt mit deutlich höheren Strafen als in Österreich. Einflussnahme auf Minderjährige zur Ausübung sexueller Handlungen und Kinderprostitution stehen unter Strafe. Die Ausübung, Inanspruchnahme oder Förderung von Prostitution steht zudem in Litauen unter Strafe. In Lettland ist das Trinken von Alkohol auf offener Straße verboten.
Ausnahme hiervon bildet lediglich der Ausschank alkoholischer Getränke in Straßencafés etc.

Medizinische Hinweise:

Impfschutz: Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/). Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland.

Medizinische Versorgung:

Estland: Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet und entspricht in der Regel dem europäischen Standard. Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung besteht für alle Personen, die in Österreich gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf ärztliche Behandlung. Als Nachweis ist die von Ihrer Krankenkasse ausgestellte europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) sowie der Personalausweis oder der Reisepass vorzulegen.
Lettland: Die medizinische Versorgung entspricht nicht österreichischem Standard.
Litauen: Eine österreichischen Standards entsprechende medizinische Versorgung in Unglücks- und Krankheitsfällen ist nur in den größeren Städten Wilna, Kaunas, Klaipeda, Panevezys und Siaulai gewährleistet.
Es wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Österreich im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundenen körperlichen Beweglichkeit und geistigen Autonomie zu erkundigen.

Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: Juni 2022


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