Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Zagreb | 11 | 11 | 14 | 16 | 22 | 24 | 27 | 27 | 24 | 22 | 15 | 12 |
Wien | 2 | 3 | 7 | 12 | 18 | 22 | 25 | 23 | 20 | 15 | 6 | 3 |
In jedem unserer Reiseländer gelten, auf Grund der COVID-19-Pandemie, landesspezifisch derzeit verschiedene Bestimmungen und Hygienevorschriften, die sich ggf. auch kurzfristig ändern können. Auch die Einreisebestimmungen können sich aktuell jederzeit kurzfristig ändern. Aus diesem Grunde haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen für Ihre RSD-Reise unter
https://www.rsd-reisen.at/sicherreisen/ zusammengestellt. Die Informationen werden selbstverständlich regelmäßig geprüft und aktualisiert. Bitte prüfen Sie zusätzlich vor Ihrer Abreise auch die Webseite des Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/).
Kroatien: Parlamentarische Demokratie
Montenegro: Republik
Bosnien-Herzegowina: Demokratischer Staat mit zwei weitgehend autonomen Entitäten: Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) und Republika Srpska (RS)
Kroatien: Zagreb
Montenegro: Podgorica
Bosnien-Herzegowina: Sarajewo
Kroatien: 86% katholisch, 4% serbisch-orthodox, 1% muslimisch, 0,3% evangelisch, 0,01% jüdisch
Montenegro: 72% serbisch-orthodox, 3,5% katholisch, 16% muslimisch
Bosnien-Herzegowina: 50,7% muslimisch, 30,7% serbisch-Orthodox, 15,2% katholisch
Kroatien: Kroatisch; in Gebieten mit starken ethnischen Minderheiten zusätzlich im amtlichen Gebrauch: Serbisch, Italienisch, Ungarisch
Montenegro: Montenegrinisch (überwiegend lateinische Schrift, kyrillisch jedoch nach wie vor verbreitet). Albanisch ist im überwiegenden Siedlungsgebiet dieser Bevölkerungsgruppe offizielle Unterrichtssprache in den Schulen. Schüler können dort zwischen Montenegrinisch und Albanisch wählen.
Bosnien-Herzegowina: Bosnisch, Kroatisch mit lateinischem Alphabet und Serbisch mit kyrillischem Alphabet.
An der adriatischen Küste mediterran, im Landesinneren gemäßigt kontinental
Es gilt Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit Sommer- Winterzeitumstellung. Somit gibt es zu Österreich ganzjährig keinen Zeitunterschied.
230 V, 50 Hz. Ein Adapter wird nicht benötigt.
Kroatien: Währungseinheit ist der Kroatische Kuna (HRK). 1 Kuna = 100 Lipa. Kurs (08.03.2022): 1 EUR = 7,54 HRK ; 1 HRK = 0,13 EUR.
Montenegro: Montenegro gehört zur europäischen Währungsunion; Währung ist somit der Euro.
Bosnien-Herzegowina: Währungseinheit ist die Konvertible Mark (BAM). 1 Mark = 100 Fening. Kurs (08.03.2022): 1 EUR = 1,96 BAM; 1 BAM = 0,51 EUR.
Kroatien: Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der EC-Maestro-Card oder der Kreditkarte möglich. Vielerorts wird in Euro berechnet, zu zahlen ist jedoch in Kuna. Bargeldumtausch ist in Banken (Sa + So geschlossen) und in den zahlreichen Wechselstuben möglich.
Montenegro: Gängige Kreditkarten werden landesweit akzeptiert. Bankautomaten sind weit verbreitet. Die Akzeptanz von V-Pay und Maestro Bankkarten ist begrenzt. Diese können lediglich zum Abheben von Bargeld an wenigen Bankautomaten, nicht aber für allgemeine Zahlungsvorgänge genutzt werden.
Bosnien-Herzegowina: Mit Kreditkarte und PIN kann Bargeld am Automaten abgehoben werden. Kreditkarten werden zunehmend in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert, Barzahlung wird jedoch empfohlen. Für reibungslosen Zahlungsverkehr ist es ratsam, Banknoten kleinerer Stückelung mitzuführen. Die öffentlichen Institutionen (z.B. Post) akzeptieren nur Zahlungen in BAM.
Die Vorwahl für Ferngespräche von Deutschland nach Kroatien lautet 00385, nach Montenegro 00382 und nach Bosnien-Herzegowina 00387. Für Telefonate nach Deutschland wählt man die 0049 vor. Die 0 vor der Ortsvorwahl entfällt jeweils.
Vor Ort ist zusätzlich eine staatliche Touristensteuer von bis zu 1,50 € p.P. und Nacht (Stand: März 2022) zu zahlen.
Die Einreise für österreichische Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisedokumente | Einreise möglich |
---|---|
Reisepass | Ja |
Cremefarbiger Notpass | Wird akzeptiert |
Personalausweis | Ja |
Anmerkungen:
Kroatien: Dokumente müssen für die Aufenthaltsdauer gültig sein.
Montenegro: Dokumente müssen noch mindestens 3 Monate nach Ausreise gültig sein. Die Einreise ist bis zu einer Dauer von 90 Tagen visumsfrei. Personen, die neben der österreichischen auch die montenegrinische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den montenegrinischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise montenegrinische Reisedokumente zu benutzen.
Bosnien-Herzegowina: Dokumente müssen noch mindestens 3 Monate nach Ausreise gültig sein. Beim Versuch, mit nicht gültigen oder akzeptierten Dokumenten zu reisen, drohen hohe Bußgelder.
Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldetem und wieder aufgefundenem Reisedokument wird dringend abgeraten. Auch wenn die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben wurde, besteht auch nach mehreren Jahren keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen vorliegt. Dies führt zur Verweigerung der Einreise und Verpflichtung zur sofortigen Rückreise, eine Einflussnahme durch die österreichische Botschaft ist nicht möglich.
Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.
Kroatien: Für Waren des persönlichen Gebrauchs gibt es Obergrenzen, innerhalb derer keine Zollabgaben fällig werden und die am Zoll nicht angemeldet werden müssen. Die genauen Mengen können bei der kroatischen Zollverwaltung (https://carina.gov.hr/) abgerufen werden. Der Wert der einzuführenden Waren darf pro Person im Flugverkehr 430 EUR nicht überschreiten. Bargeld und Schecks müssen ab einem Betrag von 10.000 EUR (oder Gegenwert) schriftlich angemeldet werden.
Die Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff eignen, wie z.B. Pfefferspray, Messer müssen beim Grenzübertritt unbedingt angezeigt werden. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Geldbußen geahndet.
Montenegro: Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist bis zu einem Betrag mit dem Gegenwert von 10.000 EUR erlaubt. Waren des persönlichen Bedarfs können vorübergehend zollfrei eingeführt werden, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Bei bestimmten Gegenständen (Kameras, Laptops o.ä.) bestehen zahlenmäßige Beschränkungen.
Für folgende Waren bestehen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr: Alkoholika (2l Wein oder 1l Spirituosen über 22%), Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak), Parfum oder Eau de Toilette (50 Gramm).
Bosnien-Herzegowina: Devisen können deklariert werden, dies ist aber nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Personen im Besitz einer Waffe werden an der Grenze zurückgewiesen.
Für die Einfuhr von Zigaretten und Alkohol gelten dieselben Bestimmungen wie in den Ländern der EU.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft des jeweiligen Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen. Informationen über die Zollbestimmungen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen: www.bmf.gv.at/zoll.
Wichtig: Bitte beachten Sie bei der Einfuhr von Waren in Deutschland, dass Waren ab einem Gesamtwert von wenigen Hundert Euro zu verzollen sind. Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Zollbestimmungen des deutschen Zolls unter www.zoll.de.
Die Kleinkriminalität ist in den Städten tendenziell geringer als in manch anderen europäischen Metropolen. Dennoch sollten Touristen auch hier die übliche Sorgfalt walten lassen. Europäische Führerscheine und Reisedokumente sowie Reisedokumente mit europäischen Aufenthaltstiteln sind begehrtes Diebesgut.
Kroatien: Es liegen keine besonderen Hinweise vor.
Montenegro: Seit 01.01.2006 sind sexuelle Handlungen an Minderjährigen strafbar. Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird streng geahndet. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen.
Bosnien-Herzegowina: Für bestimmte Gebäude und Einrichtungen besteht ein Fotografierverbot, auf welches durch entsprechende Zeichen hingewiesen wird (u .a. US-Botschaft in Sarajewo). Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A.
In Teilen der Länder können durch Zeckenbisse die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Borreliose oder Zeckenbissfieber übertragen werden. Deshalb sollten Sie sich vor der Reise über mögliche Impfungen informieren und wie entsprechende Erkrankungen vermieden bzw. schnell erkannt werden können. Durch hygienisches Essen und Trinken und Mückenschutz können Durchfälle und andere Infektionserkrankungen vermieden werden.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Kroatien: Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Die (gültige!) e-card wird in örtlichen Gesundheitsambulatorien und Krankenhäusern akzeptiert, die Verträge mit dem kroatischen Krankenversicherungsverband (HZZO) haben. Die medizinische Qualität in den öffentlichen Krankenhäusern reicht nicht immer an das österreichische Niveau heran, die Versorgung in größeren Städten, Touristenzentren und Privatkliniken ist besser.
Montenegro: Die medizinische Versorgung in den Krankenhäusern entspricht nicht dem europäischen Standard, so dass eine angemessene Betreuung von Notfall-Patienten manchmal nur notdürftig gesichert ist. Die hygienischen Verhältnisse entsprechen meist nicht dem europäischen Standard.
Bosnien-Herzegowina: Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die medizinische Versorgung entspricht nicht dem österreichischen Standard, abseits der großen Städte ist eine medizinische Versorgung nicht gesichert.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundenen körperlichen Beweglichkeit und geistigen Autonomie zu erkundigen.
Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: März 2022