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Länderinformationen Südafrika-Botswana-Simbabwe

Klimatabellen

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Wien2371218222523201563

Allgemeiner Hinweis:

Im Folgenden finden Sie eine Informationsübersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen, die Politische- und Gesundheitliche Lage weltweit jeder Zeit ändern kann, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise auch die Webseite des Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/).

Lage:

Südafrika: Republik an der Südspitze Afrikas.
Simbabwe & Botswana: Länder im südlichen Teil von Afrika, ohne Zugang zum Meer

Hauptstadt:

Südafrika: Pretoria
Simbabwe: Harare
Botswana: Gaborone

Staatsform:

Südafrika: Parlamentarische Demokratie mit einem starken Exekutivpräsidenten und föderativen Elementen
Simbabwe: Republik mit Präsidialverfassung
Botswana: Republik mit parlamentsgebundener Exekutivgewalt

Religion:

Südafrika & Botswana: überwiegend Christen, sowie traditionelle afrikanische Glaubensrichtungen
Simbabwe: überwiegend Christen

Sprache:

Südafrika: Alle 11 Landessprachen sind offizielle Sprachen, u.a. IsiZulu, Afrikaans und Englisch
Simbabwe: Die Amtssprache der Republik Simbabwe ist Englisch, sowie 15 weitere gleichberechtigte Amtssprachen
Botswana: Amtssprachen sind Englisch und Setswana

Klima:

Südafrika: Das Klima ist trocken bis subtropisch feucht
Simbabwe: Größtenteils subtropisches Klima
Botswana: Überwiegend heißes und trockenes Wüstenklima

Ortszeit:

Der Zeitunterschied aller drei Länder beträgt zu Österreich im Winter +1 Stunde. Da keine Umstellung auf Sommerzeit erfolgt, gibt es im Sommer keinen Zeitunterschied zu Österreich

Elektrizität:

Südafrika & Botswana: 230 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. Ein Adapter wird benötigt.
Simbabwe: 220 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. Ein Adapter wird benötigt. Es kann vereinzelt zu Stromausfällen kommen.

Telefonieren:

Für Telefonate nach Österreich wählt man die 0043 vor. Die 0 vor der Ortsvorwahl entfällt jeweils. Für Gespräch von Österreich nach Afrika gelten folgende Landesvorwahlen:
Südafrika: Länderkennzahl 0027 (+27)
Simbabwe: Länderkennzahl 00263 (+263)
Botswana: Länderkennzahl 00267 (+267)

Land und Leute:

Südafrika: Die großen Städte sind zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt sind, bestehen die „Townships“, in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern oder slumartigen Hütten. Townships sind aber nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse.
Simbabwe: Hier können Sie eine authentischere, individuellere Safari als irgendwo sonst in Afrika erleben. Der Großteil der Bevölkerung Simbabwes gehört den Shona an – mit ca. 82 %. Insgesamt leben über 70 % der Simbabwer/innen in ländlichen Gegenden. Auch kulturell hat Simbabwe einiges zu bieten. In den bis zu 10 Meter hohen, ganz ohne Mörtel gefügten Mauern fand man riesige, in Stein gemeißelte Vögel. Der „Simbabwe-Vogel“ ziert heute die Nationalflagge.
Botswana: Botswana gehört zu den dünnsten besiedelten Ländern der Erde. Ein großer Teil des Landes macht die Halbwüste Kalahari im Südwestteil aus. Hunderte von Tierarten leben im rund 15.000 Quadratkilometer großen Okavango-Becken im Norden von Botswana. In der Regenzeit von November bis März entfaltet sich in beiden Landschaften eine üppige Vegetation.
Im Nordwesten des Landes gibt es eine hoch entwickelte Kunst des Korbflechtens, wozu Blätter der Mokola-Palme (Hyphane petersiana) verwendet werden.

Währung:

Südafrika: Die Währungseinheit ist der Südafrikanische Rand (ZAR). 1 ZAR = 100 Cent. Kurs (Stand 26.04.2024): 1 EUR = 20,40 ZAR; 1 ZAR = EUR.
Simbabwe: Die Währungseinheit ist der Simbabwe Dollar (ZWD). 1 ZWD = 100 Cent. Kurs (Stand 26.04.2024): 1 EUR = 388,91 ZWD; 1 ZWD = 0,0026 EUR.
Botswana: Die Währungseinheit ist der Botswanischer Pula (BWP). 1 BWP = 100 Thebe. Kurs (Stand 26.04.2024): 1 EUR = 14,83 BWP; 1 BWP = 0,067 EUR

Banken/Kreditkarten:

Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Bank bezüglich anfallender Gebühren einer Kartenzahlung im Ausland.
Südafrika: Bargeld (EUR oder USD) kann in den Metropolen überall gewechselt werden. Beim Geldtausch ist zwingend der Reisepass vorzulegen. Nähere Informationen bietet die South African Reserve Bank.
Simbabwe: Die Bezahlung mit ausländischen Kreditkarten und das Abheben von Bargeld an Geldautomaten sind derzeit nicht landesweit sichergestellt. Kreditkarten werden nur sehr selten akzeptiert. Reisende sollten ihre Reise daher mit ausreichend Bargeld antreten. Es ist ratsam, größere Geldbeträge im Hotel im Safe zu deponieren, um das Diebstahlrisiko zu minimieren. Wichtig: Ihre Girocard (EC-Karte) muss für den Einsatz in Simbabwe von der Hausbank freigeschaltet werden.
Botswana: In den Städten Botswanas befinden sich ausreichend Geldautomaten, an welchen sich per evtl. auch Kreditkarte erwähnen (die wird häufiger akzeptiert als die EC-Karte) Geld in Landeswährung abheben lässt. Mit der Girocard (EC-Karte) lässt sich pro Tag je nach Geldautomaten zwischen 2.000 und 8.000 Botswanische Pula abheben. Sowohl auf Ihrer Girocard als auch auf dem Geldautomaten muss das Maestro- oder Cirrus-Zeichen angebracht sein. Zum Monatsende ist mit Bargeldengpässen an Automaten zu rechnen. Die Mitnahme von etwas Bargeld in EUR oder USD ist daher empfehlenswert.

Bettensteuer/Citytax/Kurztaxe:

Botswana erhebt pro Person eine Touristensteuer von 30 US-Dollar. Nach einem Ausflug in die Nachbarstaaten entfällt die Gebühr bei erneuter Einreise innerhalb von 30 Tagen.

Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige:

Die Einreise für österreichische Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisedokumente Einreise möglich
ReisepassJa, muss gültig sein
PersonalausweisNein
Cremefarbiger NotpassNein

Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und sollte noch über mindestens acht leere Seiten verfügen. Simbabwe und Südafrika verlangen jeweils zwei aufeinanderfolgende leere visierfähige Seiten in jedem Pass für die Ein- und Ausreise. Darüber hinaus verlangen beide Länder zusätzlich zwei weitere leere, visierfähige Seiten.
Südafrika: Für kurzfristige touristische Reisen nach Südafrika benötigen österreichische Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen Reisepasses und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor’s visa“) für den Zeitraum der geplanten Reise, jedoch maximal mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen erteilt. Auch bei Weiterreise in Nachbarländer und anschließender Rückkehr nach Südafrika müssen wieder ausreichende Seiten für Stempel vorhanden sein.
Simbabwe: Einreisevisa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen werden gegen eine Gebühr von 30 USD an den beiden internationalen Flughäfen Harare und Victoria Falls ausgestellt. Beachten Sie, dass bei Transitflügen via Südafrika und Rückflug via Südafrika mindestens sechs leere Seiten im Pass verfügbar sind; bei Einreise nach Simbabwe (ohne Transitflug) mindestens vier leere Seiten.
Botswana: Österreichische Staatsangehörige benötigen für die Einreise mit dem regulären Reisepass kein Visum. Eine Einreiseerlaubnis für touristische Zwecke wird bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt. Der Aufenthalt ist beschränkt auf maximal 90 Tage pro Kalenderjahr.
Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.

Zollvorschriften:

Südafrika: Gebrauchte persönliche Gegenstände können zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, aber ab einem Gegenwert von 10.000 USD deklarationspflichtig. Ebenso ist die Einfuhr der Landeswährung bis zu einem Betrag von 25.000 ZAR erlaubt und bei höheren Beträgen deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Rand ist auf 5.000 ZAR beschränkt, von Fremdwährungen auf den bei Einreise deklarierten Betrag. Zudem dürfen Waren bis zu einem Wert von 430 Euro über den Luftweg eingeführt werden. Maximal 200 Zigaretten, 50 Zigarren und 250 g Tabak, 1 l Spirituosen und 2 l Wein dürfen nach Südafrika eingeführt werden. Reisenden, die in Südafrika ankommen, wird empfohlen, ihre elektronischen Geräte, einschließlich Kameras und Laptops, zu deklarieren, auch wenn sie beabsichtigen, diese Gegenstände bei der Ausreise aus Südafrika mitzunehmen. (https://www.southafrica.net/de/de/travel/category/reiseplanung-undinformationen/einreisebestimmungen-zoll-und-visum)
Simbabwe: Die Freigrenze für die zollfreie Einfuhr von Waren und Gütern bei der Einreise wurde auf 2.000 USD reduziert. Nach Angaben des simbabwischen Zolls beträgt die Höchstgrenze an mitgeführtem Bargeld 2.000 USD. An alkoholischen Getränken können 5 Liter Wein mit bis zu 2 Litern Spirituosen eingeführt werden. (https://www.zimra.co.zw/customs/customs-rebates/traveler-s-rebate)
Botswana: Landes- und Fremdwährungen dürfen zwar uneingeschränkt eingeführt, müssen aber deklariert werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist auf 50 BWP, die von Fremdwährung auf den bei Einreise deklarierten Betrag begrenzt. Güter unter 3.000 UA, maximal 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak oder Zigarren, können zollfrei eingeführt werden. An alkoholischen Getränken können 2 Liter Wein oder Spirituosen (max. 1.000 Milliliter) eingeführt werden. (https://www.botswanatourism.co.bw/travel-info/importation-goods)
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Wichtig: Bitte beachten Sie bei der Einfuhr von Waren nach Österreich, dass Waren ab einem Gesamtwert von wenigen Hundert Euro zu verzollen sind. Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Zollbestimmungen auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen: www.bmf.gv.at/zoll.

Landesspezifische Sicherheitshinweise:

Südafrika: Das Land verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate, vor allem in Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Gewalttaten wie Raubüberfälle, Vergewaltigungen und Mord ein. Auch Reisende werden Opfer von Raub, Kurzzeitentführungen, Diebstählen, Einbrüchen und ähnlichen Delikten. Häufig werden auf den Straßen, vor allem in den Innenstädten, Handtaschen weggerissen. Auch in Hotelrestaurants und -zimmern treten Diebstähle auf. An Geldautomaten kommt es immer wieder zu Manipulationen oder versuchtem Trickbetrug durch Personen, die vorgeben, beim Geldabheben behilflich sein zu wollen.
Reisende bzw. Reisegruppen werden auf Autobahnen oder -zufahrten angehalten und ausgeraubt, indem sie z. B. eingekeilt oder vereinzelt durch Fahrzeuge angehalten werden, die sich fälschlicherweise als Polizei ausgeben. Die Strecken von und zu den Flughäfen in Johannesburg und Pretoria sind hiervon besonders betroffen.
Simbabwe: Die ausgesprochen schwierige politische, wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung hat zu einem Anstieg der Kriminalität geführt. Vor allem in den Innenstädten von Harare und Bulawayo, aber auch in den kleineren Städten, sind verstärkt Taschendiebstähle und „smash and grab“-Überfälle zu verzeichnen. Nachts besteht ein erhöhtes Überfallrisiko, besonders in den Städten, an roten Ampeln und unbeleuchteten Kreuzungen.
Botswana: Die Kriminalitätsrate war auf einem niedrigen Niveau, ist jedoch in den letzten 6 Monaten stark angestiegen. In Gaborone und anderen Städten kommen Taschendiebstähle und Kreditkartenraub vor. Einbrüche und Raubüberfälle auf Fußgänger und Autofahrer, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, haben – auch unter Anwendung von Waffengewalt – zugenommen, sodass dann besondere Vorsicht geboten ist. Durch gute Vorbereitung und vernünftiges Verhalten lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat zu werden, deutlich reduzieren. Folgende Vorsichtsmaßnahmen werden empfohlen:
• Immer ein Mobiltelefon mitführen.
• Tragen Sie Wertsachen nicht zur Schau; verzichten Sie möglichst auf große, wertvolle Handtaschen.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Parks und zu bekannten Sehenswürdigkeiten sollte man einsam gelegene Wanderwege und unbelebte Gegenden meiden. Um das Risiko von Überfällen zu verringern, sollte man Ausflüge nur in Gruppen unternehmen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften:

Südafrika: Besitz, Konsum, Ein- / Ausfuhr und Handel von Drogen ziehen, je nach Schwere der Tat, eine Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft nach sich. Prostitution ist strafbar. Mit besonders hohen Haftstrafen sind Taten im Bereich der Kinderprostitution versehen. Das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Nacktbaden ist ebenfalls verboten.
Simbabwe: Das Fotografieren und Filmen von Militäranlagen und -fahrzeugen, Soldaten, Polizisten, VIPs und sicherheitsrelevanten Gebäuden (z. B. der Amtssitz des Präsidenten „Zimbabwe House“ oder auch „State House“ auf der Borrowdale Road in Harare) ist verboten. Dies wird durchaus sehr weit ausgelegt. Landschaftsfotos, bei denen zufälligerweise Farmen von Regierungsmitgliedern mitaufgenommen wurden, führten schon zu Verhaftungen. Die Einfuhr von Drogen jeglicher Art, sowie abgelaufener Medikamente und Haut aufhellenden Cremes auf Hydeochinon- und Quecksilberbasis ist verboten.
Botswana: Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen, darunter z.B. das Parlamentsgebäude, zu fotografieren. Beachten Sie unbedingt Fotografier Verbote.
Die Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmittel, Suchtmittel und verwandte Substanzen in jeglicher Form und Art, sowie von Halbedelsteinen wie Amethyst, ist verboten. Des Weiteren ist die Einoder Ausfuhr arten geschützter Pflanzen und Tiere verboten. Das gilt ebenfalls für Souvenirs mit geringen Bestandteilen der unter Artenschutz stehenden Flora und Fauna. Es ist wichtig zu beachten, dass der Besitz verbotener Waren illegal ist und zur Beschlagnahme dieser Waren und zur strafrechtlichen Verfolgung der Person führen kann, die diese Waren importiert oder exportiert.

Medizinische Hinweise:

Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/). Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland.
Seit 15. Februar 2023 wurden einige Cholerafälle in der Stadt Chegutu, Mashonaland West Provinz bestätigt. Es wird dringend empfohlen, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Für die Einreise aus Gelbfiebergebieten ist eine Gelbfieberimpfung obligatorisch, auch im Transit.
Durchfallerkrankungen:
Unter Beachtung folgender Hygiene-Regeln können die meisten Durchfallerkrankungen vermieden werden: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettenbesuch und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
Malaria: Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen. Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/ Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen, alle Medikamente sind aber auch in guter Qualität vor Ort erhältlich. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den betroffenen Regionen empfohlen,
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
• (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• Auch die Kleidung sollte mit Insektenschutz versehen werden
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Schistosomiasis (Bilharziose):
In fast allen Süßwassergewässern Botswanas ist die Bilharziose endemisch (z.B. Limpopo und Molopo River, entlang des Okavango und des Chobeflusses). Das Baden, Tauchen und jeder andere Wassersport in Seen und Flüssen (auch im Sambesi) sollte daher unbedingt vermieden werden.
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis):
Im Norden Simbabwes – vor allem im Karibabecken – kann es sporadisch (auch bei Safari-Touristen) zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.
Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten. Weiterführende Informationen finden sie auf der Website des Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/).

Medizinische Versorgung:

Südafrika: Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser fallen dahinter zurück, bieten aber auch im Notfall einen zielorientierten Service. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Simbabwe: Die medizinische Versorgung auf dem Lande und in der Hauptstadt ist mit westeuropäischen Strukturen nicht vergleichbar. Es gibt zumindest in der Hauptstadt einige Kliniken und Krankenhäuser (Privatsektor) mit sehr ordentlichen Verhältnissen. Sehr schwer erkrankte Patienten sollten nach Südafrika/Österreich ausgeflogen werden. In vielen Apotheken findet sich eine zufriedenstellende Ausstattung mit Medikamenten.
Botswana: Die medizinische Versorgung in Botswana ist grundsätzlich besser als in vielen anderen Ländern, jedoch mit den europäischen Verhältnissen nicht zu vergleichen. Bedenken Sie immer die Größe des Landes und die spärliche Besiedlung. Daher sind die Wege von einem Unfallort in eine Klinik immer langwierig. Besonders in den Touristenzentren Kasane und Maun ist eine medizinische Versorgung im Krankheitsfall nur sehr eingeschränkt erhältlich. Bitte informieren Sie sich daher vorher über Behandlungsmöglichkeiten vor Ort, wenn Sie mit Vorerkrankungen auf Reise gehen.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Wichtiger Hinweis: Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistige Autonomie zu erkundigen.

Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: April 2024


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