Klimatabellen
| Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Neu Delhi | 20 | 24 | 29 | 36 | 39 | 38 | 35 | 33 | 32 | 31 | 30 | 25 |
Wien | 2 | 3 | 7 | 12 | 18 | 20 | 25 | 24 | 20 | 15 | 8 | 5 |
Allgemeiner Hinweis:
Im folgenden finden Sie eine Informationsübersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen, die Politische- und Gesundheitliche Lage weltweit jeder Zeit ändern kann, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise die Webseite des Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/).
Staats-/Regierungsform:
Parlamentarische Demokratie: Bundesstaat (28 Staaten, 8 Unions-Territorien, National Capital Territory Delhi).
Hauptstadt:
Neu-Delhi
Religion:
Hinduismus (circa 79,8%), Islam (circa 14,2%), Christentum (circa 2,3%), Sikhismus (circa 1,7%) sowie Buddhismus, Jainismus, Parsen und andere
Sprache:
Hindi und Englisch als Landessprachen, 21 weitere anerkannte Sprachen.
Klima:
Monsunabhängig (Juli-September), heiße Trockenzeit (April bis Juni), in Nordindien stärkerer jahreszeitlicher Wechsel.
Ortszeit:
Der Zeitunterschied zu Österreich beträgt im Sommer +3,5 Stunden, im Winter +4,5 Stunden.
Elektrizität:
230 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. Ein Adapter wird benötigt.
Währung:
Die Währungseinheit ist die Indische Rupie (INR). 1 INR = 100 Paise. Kurs (16.01.2024): 1 EUR = 90,39 INR; 1 INR = 0,011 EUR
Banken/Kreditkarten:
Viele Geldautomaten in Indien erlauben das Abheben mithilfe einer EC-Karte oder einer Kreditkarte, die dem Maestrosystem angehört. Die meisten Banken in Indien verlangen jedoch Gebühren für diesen Vorgang. Diese schwanken zwischen 1,50€ bis 10€. Zusätzlich können Gebühren der Hausbank anfallen. Dazu sollten Sie sich erkundigen, welche Kooperationen diese mit Banken in Indien eingegangen ist, um im Vorfeld über die Gebühren informiert zu sein. Bei Kreditkarten wird zusätzlich noch eine Transaktionsgebühr berechnet. Einige Automaten haben ein Limit von 20.000 Rupien, andere höher. In den Zentren von Städten und größeren Ortschaften gibt es meistens genügend Automaten, welche meist 24 Stunden verfügbar sind. Besucher sollten sich dennoch unmittelbar nach der Ankunft mit ausreichend Bargeld an Automaten eindecken, um Engpässe zu vermeiden. Geldumtausch ist grundsätzlich an den internationalen Flughäfen und den großen Banken möglich. Die Banken haben meist Montag bis Freitag von 10 – 14 Uhr geöffnet. Die Quittung sollte auf jeden Fall aufgehoben werden.
Telefonieren:
Die Vorwahl für Ferngespräche von Österreich nach Indien lautet 0091. Von Indien nach Österreich wählt man die 0043, die 0 der Ortsvorwahl entfällt.
Land und Leute:
In Indien ist es unüblich einer Frau zur Begrüßung die Hand zu reichen. In der Regel wird mit „Namaste“ gegrüßt, wobei die Hände eine gebetartige Haltung einnehmen. Außerdem ist eine öffentliche Zuneigung zwischen Mann und Frau unüblich.
In Indien ist es üblich, Trinkgeld zu geben. Ähnlich wie in Amerika ist es bei Dienstleistungsberufen ein Teil des Einkommens. Zudem symbolisiert es auch eine Anerkennung für die erbrachte Leistung. Für das Zimmermädchen kann man ca. 1,50 Euro pro Nacht zurücklassen. Im Restaurant oder Taxi sind ca. 10% des Rechnungsbetrages üblich. In Geschäften gibt man kein Trinkgeld. Bei Gruppenreisen empfehlen sich für den Reiseleiter ca. 2,50 Euro pro Tag und Person und für den Busfahrer ca. 2,00 Euro pro Tag und Person. Selbstverständlich bleibt es aber jedem selbst überlassen, ob und in welcher Höhe man Trinkgeld geben möchte.
Essen und Trinken: Die Hauptprodukte sind Reis und verschiedene Formen von Fladenbroten (Chapati, Roti, Naan) und Linsen. Die Spezialitäten variieren stark zwischen den Regionen und werden durch regionale Gewürze bestimmt.
In Indien isst man traditionell ohne Besteck. Zum Essen wird die rechte Hand benutzt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Gabel oder Löffel etwas völlig Fremdes sind. Reisende müssen hierauf also nicht verzichten.
Essen und Trinken:
Die Hauptprodukte sind Reis, verschiedene Formen von Fladenbroten (Chapati, Roti, Naan) und Linsen. Die Spezialitäten variieren stark zwischen den Regionen und werden durch regionale Gewürze bestimmt. In Indien isst man traditionell ohne Besteck. Zum Essen wird die rechte Hand benutzt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Gabel oder Löffel etwas völlig Fremdes sind. Reisende müssen hierauf also nicht verzichten.
Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige:
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für österreichische Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | Ja |
Cremefarbiger Notpass | Ja (jedoch keine Visaerteilung) |
Personalausweis | Nein |
vorläufiger Personalausweis | Nein |
Visum: Österreichische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien grundsätzlich ein Visum. Inhaber österreichischer Reisepässe können seit November 2014 unter bestimmten Voraussetzungen ein elektronisches Touristenvisum (e-Tourist Visa – e-TV) erhalten. Auf der Homepage www.indianvisaonlinegov.in/visa/tvoa.html sind die Voraussetzungen für ein elektronisches Touristenvisum aufgeführt. Dort kann das e-TV auch beantragt werden. Zur Beantragung wird ein Reisepass mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit zum Zeitpunkt der Einreise und 2 leeren Seiten benötigt. Die Kosten für das Visum betragen je nach Gültigkeitsdauer bis zu 40 US Dollar zzgl. eventuell anfallender Bankgebühren von 2,5% (Stand 09.01.2023). Das e-TV wurde zusätzlich zu allen bereits bestehenden Visumskategorien eingeführt. Alle anderen Visa sind wie bisher bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen. Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Es kommt immer wieder vor, dass Pässe bei der Einreise von den Grenzbehörden nicht gestempelt werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten und verwahren Sie Ihren Reisepass sicher! Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Zollvorschriften:
Einfuhr: Devisen bis 5.000 USD sowie hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) sind bei der Einreise zu deklarieren. Die Einfuhr von Goldmünzen, -barren, Waffen und pornografischen Materials ist verboten. Ebenso wie die Einfuhr der indischen Währung.
Ausfuhr: Das Mitnehmen geschützter Tierhäute und Pflanzen ist verboten. Außerdem ist die Ausfuhr der indischen Währung verboten. Bei einem Verstoß gegen die Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.
Wichtig: Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen. Informationen über die Zollbestimmungen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen: www.bmf.gv.at/zoll.
Landesspezifische Sicherheitshinweise:
Reisenden wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise laufend über die aktuelle Lage zu informieren. Hinweisen lokaler Behörden ist Folge zu leisten. Das Risiko, dem ausländische Reisende durch Gewaltkriminalität ausgesetzt sind, ist in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering. Reisende sollten sich dennoch stets von Vorsicht leiten lassen. Es wird darauf hingewiesen, dass Touristen – besonders in Rajasthan und Goa – wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger geworden sind, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.
Besondere strafrechtliche Vorschriften:
In Indien wird der Besitz von Drogen hart bestraft. In den einzelnen indischen Bundesstaaten gelten unterschiedliche Vorschriften zu Alkoholkauf und -verzehr. In manchen Bundesstaaten ist Alkohol z.B. nur für medizinische Zwecke erlaubt. Die Strafen bei Verstoß können sehr streng sein. Reisenden wird empfohlen sich in den jeweiligen Bundesstaaten über die geltenden Regelungen zu Alkoholkauf und -verzehr zu informieren. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind seit 2018 nicht mehr strafbar. Gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern wird trotzdem geraten, in der Öffentlichkeit unauffällig aufzutreten.
Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen sind in Indien verboten und wird ebenfalls strafrechtlich geahndet. Der Besitz von E-Zigaretten und der Handel mit ihnen ist seit Ende November 2019 verboten und kann mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Medizinische Hinweise:
Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/). Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus empfohlen.
Durchfallerkrankungen: Durch entsprechende Handlungsweisen können diese verhindert werden.
Als Grundregeln gelten: Leitungswasser antibakteriell filtern oder abkochen, nur originalverpackte Getränke konsumieren und zum Zähneputzen und Waschen von Lebensmitteln ausschließlich Trinkwasser verwenden. Fleisch sollte vor dem Verzehr zudem gut gegart und nicht roh verzehrt werden.
Infektionserkrankungen: Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indien durch eine medizinische Beratungsstelle/einen Reisemediziner zu möglichen Infektionskrankheiten beraten.
Malaria: Außer in Höhenlagen über ca. 1500 Meter besteht in Indien ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malaria-Erkrankungen: besonders in der Regenzeit steigen die Fallzahlen an. In Indien sind die großen Städte davon nicht ausgenommen. Insbesondere in Mumbai und in Delhi waren in den letzten Jahren zunehmende Malaria-Erkrankungen zu verzeichnen.
Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen und wird durch den Stich der blutsaugenden, nachtaktiven Anopheles-Mücke übertragen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/ Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen für eine sogenannte Notfalltherapie, die Einnahme von vorbeugenden Medikamenten wird jedoch nicht grundsätzlich empfohlen. In Indien herrscht zudem das Risiko, gefälschte Medikamente zu erwerben. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den betroffenen Regionen empfohlen,
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
• V.a. nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Medizinische Versorgung:
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In den großen Städten ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen und sehr hohen Niveau und damit auch deutlich teurer. Dort ist es üblich, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten, was das Budget eines Reisenden bei schweren Erkrankungen und intensivpflichtigen Behandlungen oft sprengt.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Indien mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Indien bewusst sein.
Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit der Option des Krankenrücktransports wird empfohlen.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistige Autonomie zu erkundigen.
Alle Angaben ohne Gewähr/Stand: Januar 2024